Die Arbeit als Abgeordneter

Nach dem Grundsatz der Gewaltenteilung ist die staatliche Macht in die drei Bereiche Gesetzgebung (Parlament / Legislative), Ausführung (Regierung, Verwaltung / Exekutive) und Rechtsprechung (Gerichte / Judikative) aufgeteilt. Oft wird - als faktisch vierter Bereich - auch noch eine freie und unabhängige Presse- und Medienlandschaft genannt.

Abgeordnete sind Teil der Legislative, haben aber neben der Gesetzgebung insbesondere noch die Kontrolle der Exekutive (der Regierung, in Berlin also des Senats und damit auch das Handeln der öffentlichen Verwaltung) zur Aufgabe.

Abgeordnete üben ein freies Mandat aus, d.h. sie sind Vertreter/innen aller Bürgerinnen und Bürger des Wahlgebiets, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen verantwortlich. Die Abgeordneten werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl von den wahlberechtigten Berlinerinnen und Berlinern gewählt.

Die Arbeitsmittel der Abgeordneten sind


Die Abgeordneten haben zudem ein Zeugnisverweigerungsrecht, das ihnen sowohl gegenüber der Verwaltung als auch der Staatsanwaltschaft oder einem Gericht zusteht. So kann jede/r Abgeordnete Angaben über Personen, die ihm Mitteilungen im Zusammenhang mit seiner Abgeordnetentätigkeit gemacht haben, ebenso verweigern wie die Herausgabe von Schriftstücken. Dieses Recht soll insbesondere Bürgerinnen und Bürger schützen, die sich vertrauensvoll an einen Abgeordneten gewandt haben.

Als Teil der Kontrolle der Verwaltung ist auch die Bearbeitung von Petitionen zu sehen. Jedermann hat das Recht, sich mit einer Petition an das Parlament zu wenden. In der Regel geht es um Beschwerden über die Arbeit der öffentlichen Verwaltung oder die fehlerhafte Anwendung von Gesetzen. In den vergangenen Jahren konnten jeweils rund 50% aller Petitionen positiv beschieden werden, d.h. dass insbesondere die öffentliche Verwaltung auf Beschluss des Abgeordnetenhauses ihr Handeln entsprechend verändern musste.